In einer Pressemitteilung vom 18. Februar teilt die SGD Nord mit, dass „Wiederaufbauarbeiten an der Ahr und deren Nebengewässern sowohl am Gewässer selbst als auch im unmittelbaren Uferbereich nur mit Abstimmung der oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord oder der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorgenommen werden dürfen.“
Hier kann die vollständige Pressemitteilung gelesen werden:
Die Initiative „Natur- und Hochwasserschutz Ahr“ begrüßt diese Klarstellung und wird mit Nachfragen und entsprechender Aufklärung vor Ort dazu beitragen, dass dies auch bei beobachteten Bauarbeiten im Gewässer- und Uferbereich berücksichtigt wird.


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