Die Initiative „Rettet das Langfigtal“ hatte zu einem 2. Ortstermin am Eingang des Langfigtals am Mittwoch, den 9. Februar 2022 um 9:00 Uhr eingeladen. An diesem Termin kamen der Präsident der SGD Nord mit 4 Mitarbeitern, Vertreter des Verbandsgemeinderates Altenahr, Vertreter der Presse und des Rundfunks sowie zahlreiche interessierte und engagierte Bürger und Bürgerinnen.
Wesentlicher Gegenstand des Austauschs war ein Forderungskatalog zu den laufenden und in Planung befindlichen Massnahmen. Diesen wollen wir hier wiedergeben.
Natur – Hochwasser – Schutz
eine Initiative besorgter und engagierter Bürger des Ahrtales
9. Februar 2022
Vorab erklären alle an dieser Initiative Beteiligten ihre tiefe Betroffenheit und ihre Anteilnahme an dem Verlust so zahlreicher Menschenleben und den materiellen Verlusten aller von der Flutkatastrophe betroffenen Anwohner.
Die im Nachgang der katastrophalen Ahr-Hochflut vom Juli 2021 unzweifelhaft notwendigen Aufräumungsarbeiten in den gesetzlich geschützten sowie naturnahen Bereichen der Ahrschleife haben umfangreiche Zerstörungen verursacht, die nicht unmittelbare Folgen der Hochflut sind.
Immer noch laufende Maßnahmen müssen sofort gestoppt werden, damit die bereits erfolgten Zerstörungen begutachtet und in der Folge zielführende Planungen zur Schadensbegrenzung und zur Förderung der Selbstheilungskraft (= Resilienz) der umfangreich geschädigten naturnahen Flussabschnitte erfolgen können.
Eine fundierte fachwissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen in den geschützten und den naturnahen Bereichen der Ahr, vor allem aber im Naturschutzgebiet (NSG) Langfigtal (= Ahrschleife bei Altenahr), ist nicht nur naturschutzfachlich und wasserbaulich dringend notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und lohnend.
Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den Schutz von Leben, Hab und Gut bei zukünftigen Fluten, sondern auch hinsichtlich der überregionalen, naturschutzfachlichen und touristischen Bedeutung der naturnahen alten Kulturlandschaft Ahrtal im weiteren Sinne.
Neben Sofortmaßnahmen werden Transparenz und eine dauerhafte, fundierte und effiziente wissenschaftliche Begleitung aller weiteren Maßnahmen gefordert.
1. Sofortmaßnahmen
Zur Vermeidung weiterer Zerstörungen und Beschädigungen vor allem in den gesetzlich geschützten
und naturnahen Bereichen besonders außerhalb der Siedlungsbereiche sind folgende Sofortmaßnahmen dringend erforderlich:
- sofortige Beendigung aller Abholzungen in den Auenbereichen der Ahr und ihrer Nebenbäche
- keine weiteren Fluss- und Bachlaufbegradigungen, denn diese verursachen unmittelbare Folgeschäden und Gefahren
- höhere Abflussgeschwindigkeit
- verstärkte Tiefenerosion
- außerhalb von Prallhangbereichen in Ortslagen keine weiteren Baumaßnahmen mit Wasserbausteinen, Alternativen (Baumaterialien regionaler Herkunft) müssen dringend aufgezeigt werden
- keine weiteren naturfernen Ufergestaltungen
- Belassen/Schaffung von Furkationsabschnitten: mehrläufige Flussbettmuster mit seichten Gerinnen, verminderter Fließgeschwindigkeit und verminderter Transportkraft, wo immer im gesamten Ahrlauf und den Nebenbächen möglich, zwecks:
- Senkung der Fließgeschwindigkeiten
- Schaffung von Retentionsräumen: optimal in der Ahrschleife
- Offenlegung der Aufträge seitens der SGD Nord
- Einblick in die Auftragsformalitäten
- Verträge und Verantwortlichkeit
- terminliche, formale (mündlich, schriftlich) Merkmale
- inhaltliche Leistungsmerkmale der Verträge
- Art der Durchführung (Geräteeinsatz)
- Abtransport der zurzeit im NSG Langfigtal lagernden Halden und Offenlegung der zukünftigen Verwendung des Materials
2. Transparenz aller Maßnahmen
Transparenz aller erfolgten und geplanten Maßnahmen in den gesetzlich geschützten und naturnahen Abschnitten im Ahrtal ist dringend erforderlich.
Unerlässlich ist die öffentliche Darlegung aller bisherigen und zukünftigen Maßnahmen, denn die derzeit sichtbaren Folgen bisheriger Eingriffe und deren zerstörerische Auswirkungen erfolgten zum größten Teil ohne unmittelbar erkennbare und nachvollziehbare Verantwortlichkeit sowie ohne naturschutzfachliche, landschaftsökologische und wasserbauliche Fachkompetenz.
Im Einzelnen wird deshalb mit Nachdruck gefordert:
- Nennung und Kontaktmöglichkeiten verantwortlicher Ansprechpartner
- aus Politik
- aus behördlichem Natur- und Gewässerschutz
- Bekanntgabe inhaltlicher und formaler Vertragsgestaltungen (Verantwortung) vor allem hinsichtlich der Abschlüsse/Vereinbarungen
- im Rahmen des Katastrophenfalls (nach dem 14./15. Juli)
- nach dem Katastrophenfall (ab Ende Oktober)
- Auflistung aller geplanten Maßnahmen
- Ansprechpartner
- frühzeitige Veröffentlichung geplanter Eingriffe
- frühzeitige Veröffentlichung der Eingriffszeiten (Beginn, Dauer)
- Nennung der beauftragten Firmen (Unternehmer, Subunternehmer)
- Nennung sämtlicher Ansprechpartner
- Darstellung und Organisation der naturschutzfachlichen und gewässerbaulichen Betreuung
- Darlegung der bisher aufgewendeten Finanzmittel
- Art und Umfang der Leistungen
- Empfänger
- Volumen der bisherigen Ausgaben
- Darlegung zukünftig aufzuwendender Finanzmittel
- Art und Umfang der Leistungen
- voraussichtliche Kosten
3. Fachwissenschaftliche Begleitung und Kontrolle der Eingriffe
Die deutlich sichtbaren Folgeschäden der bisherigen Eingriffe machen die Einbeziehung einer unabhängigen, naturschutzfachlichen und gewässerbaulichen Beratung und Begleitung für alle zukünftigen Maßnahmen in den gesetzlich geschützten und naturnahen Abschnitten im Ahrtal unabdingbar.
Im Einzelnen wird deshalb nachdrücklich gefordert:
- Einbeziehung von Fachwissenschaftlern aus den Bereichen Arten- und Biotopschutz, Landschaftsökologie und Gewässerkunde (Hydrologie)
- bei der Feststellung der durch unsachgemäße Eingriffe nach der Flutkatastrophe erfolgten bisherigen Zerstörungen
- zur fachlich kompetenten, unabhängigen Begleitung und Beratung der weisungsbefugten Behörden bei der Wiederherstellung nach bisherigen Schäden und Zerstörungen
- bei der Planung zukünftiger Maßnahmen
- zur Protokollierung der durchgeführten Eingriffe
Die naturnahe Gestaltung der Flusslandschaft ist elementare Voraussetzung eines effizienten Hochwasserschutzes. Deshalb sind die bisher erfolgten Maßnahmen nicht nur kontraproduktiv, sondern sie stellen auch eine Verschwendung von Steuermitteln dar.
Die geforderten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Flussabschnitte dienen deshalb insgesamt dem Schutz bei zukünftigen Hochwässern!

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